Die Teilrevision
des Steuergesetzes beinhaltet einerseits Steuerentlastungen für Familien
mit Kindern sowie bei der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung und
andererseits die Umsetzung von bundesrechtlichen Vorgaben (StHG und
Unternehmenssteuerreform II). Die wichtigsten Massnahmen im Überblick:
• Senkung des
Maximalsteuersatzes von 3% auf 2.75%.
• Einführung
eines Kinderabzuges von Fr. 3'000.-- für die Eigenbetreuung.
• Senkung der
festen Gewinnsteuer für juristische Personen auf 6 Prozent.
• Senkung der
festen Kapitalsteuer für juristische Personen auf 0.1 Promille.
• Entlastung der
Besteuerung von Lizenzerträgen um 80% (Lizenzbox)
• Aufhebung der
Begrenzung von Rückstellungen für Forschungs- und Entwicklungskosten
• Aufhebung der
Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Unternehmensfortführung
• Aufhebung der
Erbschafts- und Schenkungssteuer für Eltern sowie Stiefeltern und
Pflegeeltern
• Senkung der
festen Gewinnsteuer für Stiftungen und Vereine auf 1 Prozent
• Abschaffung
der Dumont-Praxis (1.1.2010)
• Ausgleich der kalten
Progression