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04.12.2019 - Kreisschreiben Verrechnungssteuer

Die Eidg. Steuerverwaltung publiziert das neue Kreisschreiben zu Art. 23 VStG. Der neue Absatz 2 hält fest, unter welchen Voraussetzungen die Verwirkung des Anspruchs auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht eintritt, obwohl die steuerpflichtige Person die steuerbaren Einkünfte nicht deklariert hatte. Das Kreisschreiben tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2019 in Kraft. Es ersetzt das umstrittene Kreisschreiben Nr. 40.

Nachfolgend der Link zum Kreisschreiben: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/direkte-bundessteuer/fachinformationen/kreisschreiben.html