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26.03.2020 - Zahlungserleichterungen bei den Steuern des Bundes wegen Corona

Aufgrund der "ausserordentlichen Lage" hat der Bundesrat am 20. März 2020 auch im Bereich der Abgaben Massnahmen ergriffen und den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen beschlossen (siehe Link: Zahlungserleichterung Corona). Die Bereiche Verrechnungssteuer und Stempelabgaben sind allerdings von diesem Verzicht auf Verzugszinsen ausgenommen.