03.04.2020 - Vernehmlassung Reform der Verrechnungssteuer
Am 3. April 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes eröffnet. Damit soll einerseits der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz gestärkt und andererseits eine Sicherungslücke geschlossen werden. Die ZVDS hat am 07.07.2020 eine Stellungnahme abgegeben (siehe unter Vernehmlassungen).
Der Bundesrat schlägt vor, inländische juristische Personen und ausländische Anlegerinnen und Anleger von der Verrechnungssteuer auf Zinsanlagen zu befreien. Technisch erfolgt diese Änderung mit einem teilweisen Wechsel zum sogenannten Zahlstellenprinzip. Künftig wird also in der Regel eine Bank die neue Verrechnungssteuer erheben. Als Begleitmassnahme soll zudem die Umsatzabgabe auf inländische Anleihen aufgehoben werden. Mit dem Wechsel aufs Zahlstellenprinzip wird gleichzeitig auch eine Sicherungslücke bei natürlichen Personen im Inland geschlossen und Erträge aus ausländischen Zinsanlagen der Verrechnungssteuer unterstellt (siehe Link: VSt-Reform).