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05.08.2021 - Verrechnungssteuer

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verfolgt die Idee eines neuen Meldeverfahrens für natürliche Personen bei der Verrechnungssteuer nicht weiter. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat dem Bundesrat vor der Vernehmlassung der Reform der Verrechnungssteuer die Einführung eines freiwilligen Meldeverfahrens für inländische natürliche Personen mit einer Beteiligungsquote von mindestens 10 Prozent beantragt. Weitere Informationen: Meldeverfahren für natürliche Personen wird nicht weiterverfolgt (admin.ch)