25.08.2021 - Abschaffung Eigenmietwert
Der Bundesrat beantragt dem Parlament Eintreten auf die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorschlägt. Die Vorlage der WAK-S will den Eigenmietwert auf am Wohnsitz selbstbewohntem Wohneigentum abschaffen. Im Gegenzug sollen neben den Aufwendungen für den Liegenschaftsunterhalt namentlich auch Schuldzinsen nicht mehr abziehbar sein, um damit die Anreize zur privaten Verschuldung zu eliminieren. Der Ständerat hat die Vorlage als Erstrat in der Zwischenzeit beraten und abgeändert. So sollen der Eigenmietwert bei selbstbewohnten Zweitwohnungen beibehalten werden und ein Schuldzinsenabzug von 70 % der steuerbaren Vermögenserträge möglich sein. Link dazu: Der Bundesrat unterstützt die Abschaffung des Eigenmietwerts (admin.ch)